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Legastheniebeauftragte an der PPRS

Auch im neuen Schuljahr wird Frau Lohr bei Legasthenie für die Koordination von Hilfsmaßnahmen, der Gestaltung eines möglichen Nachteilsausgleichs, der Sichtung und Aktualisierung von Unterlagen und der Bekanntmachung gegenüber den Kollegen zuständig sein.

Zusammen mit Frau Thomas, einer Legasthenietherapeutin, gestaltet der Legastheniebeauftragte einen Förderkurs während der Unterrichtszeit.

Eltern, Schüler*innen wie auch Lehrkräfte richten sich bei Fragen zu einzelnen legasthenen Schülern oder Schülern mit Lese- Rechtschreibschwäche an die im Schuljahr zuständige Lehrkraft.

Die Legastheniebeauftragte achtet auf die Bereitstellung der zwei notwendigen Gutachten (ärztlich + schulpsychologisch) und informiert frühzeitig die Eltern und bei Wegfall des Nachteilsausgleich die entsprechenden Fachlehrkräfte.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Landeshauptstadt München:

Staatliche Schulberatung in Bayern - Legasthenie

Infobroschüre

Jahresbericht 22/23