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Legastheniebeauftragte an der PPRS (Schuljahr 2026/27)

Im neuen Schuljahr wird Frau Bornschein bei Legasthenie für die Koordination von Hilfsmaßnahmen, der Gestaltung eines möglichen Nachteilsausgleichs, der Sichtung und Aktualisierung von Unterlagen und der Bekanntmachung gegenüber den Kollegen zuständig sein.

Eltern, Schüler*innen wie auch Lehrkräfte richten sich bei Fragen zu einzelnen legasthenen Schülern oder Schülern mit Lese- Rechtschreibschwäche an die im Schuljahr zuständige Lehrkraft.

Beachten Sie bitte den Leitfaden “Inklusion” und die Anträge als PDF-Datei. 

Die Legastheniebeauftragte achtet auf die Bereitstellung der zwei notwendigen Gutachten (ärztlich + schulpsychologisch) und informiert frühzeitig die Eltern und bei Wegfall des Nachteilsausgleich die entsprechenden Fachlehrkräfte. 

 

 

 

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Anschauungsexemplar